Pfarr- und Kirchengemeinderäte

Die sechs pastoralen Gremien in der Pfarreiengemeinschaft

PGR St. Peter Merzig

PGR St. Martin Bietzen

PGR St. Maria Magdalena Brotdorf

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist einerseits das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrei und andererseits der für die Pfarrei vorgesehene Pastoralrat. 

Aufgabe des PGR ist es, die gemeinsame Sendung aller darzustellen, die einzelnen Dienste und Gruppen zu integrieren und zwischen der Gemeinde und ihnen zu vermitteln. In allen die Pfarrei betreffenden Fragen soll der PGR, je nach Sachbereichen und unter Beachtung diözesaner Regelungen, beratend oder beschließend mitwirken und für die Durchführung sorgen.

Der Pfarrgemeinderat besteht aus gewählten, berufenen und geborenen Mitgliedern. Geborenes Mitglied ist der Pfarrer (beziehungsweise anstelle von ihm ein/e von ihm delegierte/r hauptamtlicher Seelsorger/in). Die Amtszeit der Gewählten und Berufenen beträgt 4 Jahre.

Die gewählten Mitglieder werden von den Wahlberechtigten der Pfarrgemeinde unmittelbar gewählt. Die zu wählende Zahl (6-12) wird vom amtierenden PGR vor der Wahl festgelegt. 

Die Berufung weiterer Mitglieder erfolgt durch den Pfarrer nach Zustimmung durch die Mehrheit der amtlichen und gewählten Mitglieder des PGR. Die Anzahl der berufenen Mitglieder beträgt höchstens die Hälfte der gewählten Mitglieder. Bei der Berufung sind für die Pfarrei bedeutsame Zielgruppen, insbesondere die Jugend, zu berücksichtigen, sofern die nicht schon unter den gewählten Mitgliedern vertreten sind.

Der Vorstand des PGR besteht aus Vorsitzendem, Stellvertreter, und Schriftführer. Der Vorstand kann auf Beschluss des PGR um zwei Stellvertreter erweitert werden. Der Pfarrer (bzw. sein Delegierter) gehört dem Vorstand kraft Amtes an. Der Vorstand bereitet die Sitzungen vor und lädt zu diesen ein. Der Vorstand entscheidet in Fragen, die zwischen zwei PGR-Sitzungen zu regeln sind.

KGR St. Josef Merzig

KGR St. Agatha Merchingen

KGR St. Gangolf Besseringen

Der Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat als Einkammermodell übernimmt die Aufgaben von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat.
Er entscheidet mit darüber, welche pastoralen Schwerpunkte vor Ort gesetzt werden – und auch, wofür Geld verwendet wird. Pfarrer und Ratsmitglieder sind aufeinander angewiesen. Nur in einem guten Miteinander können sich lebendige Gemeinden entfalten.
Er verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Erstellung eines Haushaltsplanes.
  • Pflege, Beratung und Entscheidung über die Immobilien und Grundstücke.
  • Erstellung von Miet-, Pacht- und Leihverträgen.
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